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Prüfung von elektrischen Maschinen

Unser Sorglos-Paket: Alles aus einer Hand!
Von der Planung bis zur Dokumentation

Prüfung von elektrischen Maschinen

Die regelmäßige Maschinenprüfung durch unser zertifiziertes Unternehmen sorgt für ein Höchstmaß an Sicherheit für sie und Ihre Mitarbeiter und beugt unvorhergesehenen Ausfällen ihres Maschinenparks vor. Außerdem haben sie gegenüber dem Versicherer im Schadensfall eine gerichtsfeste Dokumentation über den einwandfreien Zustand ihrer Maschinen vorzuweisen.

Unsere extra dafür ausgebildeten und zertifizierten, also nach TRBS 1203 befähigte Elektrofachkräfte besichtigen mit ihnen ihre Maschinenparks und erarbeiten gemeinsam mit ihnen ein Konzept zur Prüfung und Dokumentation ihrer Maschinen, ohne dabei ihren Produktionsablauf zu stören.

Die Maschinenprüfung umfasst DREI WICHTIGE PUNKTE:

Sichtprüfung

Die Sichtprüfung der Maschinen oder Maschinenteile befasst sich mit allen Schaltschränken, Klemmkasten und Tableaus. Dabei wird besonders auf sichtbare Mängel wie fehlende Isolierungen, mangelhafte Klemmverbindungen oder fehlerhafte Kabelverbindungen überprüft. D.h.

  • Sind sichtbare Mängel vorhanden
  • Entspricht der Betrieb gem. Dokumentation / Handbuch
  • Sind Verbindungen und Isolierungen ohne erkennbare Schäden
  • Sind alle erforderlichen Kennzeichnungen vorhanden

Messungen (erkennen von nicht sichtbaren Fehlquellen)

Alle Messungen müssen lt. Vorgaben in einem Prüfprotokoll dokumentiert und gem. gesetzlichen Vorgaben aufbewahrt werden. Gemessen werden müssen alle sicherheitsrelevanten Funktionen, wie z.B.

  • Die Messung der Niederohmigkeit, Fehlerschleifenimpedanz bzw. Netzimpedanz
  • Die Messung des Isolationswiderstands
  • Die Messung der Restspannungen und Ermittlung der Abklingzeit auf unter 60 V DC

Funktionstest

Regelmäßig zu prüfende elektrische Maschinen sind einem Funktionstest zu unterziehen, z.B.

  • CNC-Fräsmaschinen
  • Roboter jeglicher Art und Größe
  • Druckstraßen
  • Drehbänke
  • Werkstattmaschinen kleiner und mittlerer Größen
  • Standbohrmaschinen und -werkzeuge usw.

Gesetzliche Grundlagen und Vorschriften

DIN VDE 0105-100

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

DGUV Vorschrift 3